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Vergabekriterien zur Entscheidung über gewerbliche Flächen der Kreisstadt Steinfurt auf den Weg gebracht

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Veröffentlicht am: 03.11.2022
Quelle: Eigenbericht
Autor: Debbie Schürhörster - Wirtschaftsförderung

Wirtschaftskraft und Nachhaltigkeit als Treiber

Vergabekriterien zur Entscheidung über gewerbliche Flächen der Kreisstadt Steinfurt auf den Weg gebracht© Kreisstadt Steinfurt Flächenvergaben zu steuern und eine Vergleichbarkeit zwischen Bewerbenden zu schaffen, ist ein Ziel der Steinfurter Wirtschaftsförderung. Langfristig ist eine Ausweitung der Steinfurter Gewerbeflächen geplant. Für die zukünftige Vermarktung der städtischen Flächen soll eine einheitliche Leitlinie von Ansiedlungskriterien aufgestellt werden. In einem Workshop haben Vertreter*innen der Stadtverwaltung, der Fraktionen und Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Liegenschaften am Dienstag ein erstes Konzept erarbeitet.

Ziel war eine Gewichtung der Indikatoren Wirtschaftskraft, Verflechtung und regionaler Bezug, Arbeitsmarkt und Ausbildung sowie Nachhaltigkeit für alle interessierten Grundstückserwerber als Grundlage für die politische Entscheidung bei der Gründstücksvergabe. Dabei wurde unter anderem die Bedeutung möglicher Gewerbesteuereinnahmen, die Arbeitsplatzdichte, der Regionalitätsbezug und der Nachweis eines Energiekonzeptes betrachtet. Im Fokus standen besonders die Kriterien zur potentiellen Stärkung der hiesigen Wirtschaft und des Klimaschutzes.

Michael Schell, 1. Beigeordneter der Stadt Steinfurt, fasste die Ergebnisse des Workshops zusammen: „Wir haben gemeinsam mit der Politik konstruktiv Kriterien und Schwerpunkte herausgearbeitet. Die aufgestellten Kriterien helfen, Diskussionen über die Zuteilungen von Gewerbeflächen zu strukturieren und zu lenken. Zudem erleichtern die Kriterien die politische Entscheidungsfindung, denn sie bilden die Qualität des Vorhabens ab.“

Die Verwaltung bereitet die Ergebnisse der Veranstaltung auf und wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Liegenschaften am 16. November 2022 eine beschlussfähige Vorlage einbringen. 
 

 
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