Alters- und Ehejubiläen in der Kreisstadt Steinfurt
Die Glückwünsche werden zur Goldenen Hochzeit und allen folgenden Ehejubiläen, zur Vollendung des 90. und jedes weiteren Lebensjahres ausgesprochen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass insbesondere Ehejubiläen der Stadtverwaltung erst spät oder überhaupt nicht bekannt werden, weil die Eheschließung außerhalb von Steinfurt beurkundet wurde.
Die Stadtverwaltung bittet daher die Angehörigen von Jubilaren, die Stadtverwaltung einige Wochen vor dem Festtag zu informieren, damit die Ehrungen zum Jubiläum durch den Bürgermeister bzw. ihren Vertreter ausgesprochen werden können.
sowie nach Vereinbarung
