Auskünfte aus dem Gewerberegister

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten. Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzel- als auch Gruppenauskünfte, z. B. an Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien u. ä. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.



Gebühren:

Art der AuskunftGebühr
einfache Gewerberegisterauskunft15,00 Euro
erweiterte Gewerberegisterauskunft (zzgl. Wohnanschrift)25,00 Euro
mit örtlicher Ermittlung40,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Gewerbeordnung

Kontakte:

Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-354
Herr Nähring (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-361