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Kindergärten
sind Einrichtungen, in denen in der Regel Kinder im Alter von 3 Jahren
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Gruppen von 25 Kindern in den
Vor- und Nachmittagsstunden betreut werden.
Tagesstättenplätze
Hierunter versteht man einen Kindergartenplatz mit Betreuung über
Mittag (Mittagessen und Ruhe/Schlafmöglichkeit)
Horte
Der Hort ist eine Tageseinrichtung für Schüler/innen bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr. Zeiten vor der Schule z.B. ab 7 Uhr und nach
Beendigung des Schulunterrichts z. B. nach 12.30 Uhr verbringen die Kinder
im Hort.
Regelgruppen
beinhalten Kindergartenplätze mit Vor- und Nachmittagsbetreuung (auch
in Regelgruppen ist eine Übermittagbetreuung möglich)
Kleine alters gemischte Gruppen
sind für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht.
In der Regel bilden 8 Kindergartenkinder und 7 unter 3jährige Kinder
eine kleine alters gemischte Gruppe. Die Gruppenstärke von 15 Kindern
bedeutet eine überschaubare Größe. Außerdem ist
die Personalausstattung im Vergleich zu allen anderen Tagesgruppen erhöht.
Wegen des unterschiedlichen Schlaf- und Ruhebedürfnisses der kleinen
Kinder sind ausreichende Rückzugsräume erforderlich.
Große alters gemischte Gruppe
Sie setzt sich aus Kindergartenkindern und Schulkindern zusammen. Häufig
entwickeln sich diese großen alters gemischten Gruppen in kombinierten
Tageseinrichtungen zu reinen Hortgruppen.
Spielgruppen
Unter Spielgruppen versteht man geschlossene oder offene Gruppen, die
sich zwei- bis dreimal wöchentlich stundenweise treffen.
Sie werden zumeist von Vereinen oder Privatpersonen sowie von freien und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe betrieben.
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