Der Bürgermeister |
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| Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und
wird für sechs Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er ist
verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der
gesamten Verwaltung. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und
die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen sowie Weisungen unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. Er hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten. In der Bürgermeistersprechstunde kann jede/r SteinfurterIn im Rathaus vorbeischauen und ohne besondere Voranmeldung im persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister seine/ihre Sorgen und Nöte vorbringen. |
![]() Andreas Hoge Bürgermeister |
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Die stellvertretenden BürgermeisterDer Rat wählt aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertreter des Bürgermeisters nehmen nicht die volle Stellung des Bürgermeisters wahr, sondern sind dabei auf die Leitung der Ratssitzungen und die repräsentativen Aufgaben beschränkt. In seiner Funktion als Chef der Verwaltung wird der Bürgermeister hingegen von einem zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellten Beigeordneten vertreten. Die Wählbarkeit von stellvertretenden Bürgermeistern ist daher auf die Ratsmitgliedschaft beschränkt. Die Repräsentation durch die stellvertretenden Bürgermeister beschränkt sich auf die in § 40 Absatz 2 GO genannte Repräsentation des Rates. Hierzu zählen die Vornahme von Ehrungen ( einschließlich der Ordensaushändigungen im Auftrag des Bundespräsidenten), Begrüßungen bei gesellschaftlichen oder politischen Veranstaltungen der Gemeinde oder die Vertretung der Gemeinde bei Veranstaltungen von Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppierungen. Bei der Sitzungsleitung vertritt der stellvertretende Bürgermeister den
Bürgermeister in dessen Funktion als Vorsitzender des Rates. Ebenso ist die
Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen eine Folge der
Vorsitzendenfunktion, denn der Bürgermeister handelt in diesem Falle als
Vertreter des Rates. Der Widerspruch gegen Ratsentscheidungen, der eine
politische und keine rechtliche Qualität hat, obliegt ebenso dem
Stellvertreter des Bürgermeisters. |
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![]() Heinz Hille (CDU) 1. stellvertretender Bürgermeister |
![]() Regina Hemker-Möllering (FDP) 2. stellvertretende Bürgermeisterin |
![]() Alfred Voges (SPD) 3. stellvertretender Bürgermeister |
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